Sachkundenachweis....gemäß Landeshundegesetz NRW |
Halter von großen Hunden müssen sachkundig sein! Bereits Kleine Münsterländer gelten nach dem Landeshundegesetz NRW, kurz LHundG NRW, als große Hunde! So trifft es schnell auch Halter von Pudel, Beagle und Co. Gemäß § 11 Punkt 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg sind, verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Punkt 3 im § 11 regelt, dass dieser Nachweis der Sachkunde durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammer benannten Tierärztinnen und Tierärzte erteilt werden kann. Im Frühjahr 2001 absolvierte ich erfolgreich eine mehrstündige Prüfung vor dem NRW-Ministerium, welche mich befugt, als Sachverständige tätig zu sein, als Gutachter zu fungieren und Sachkundeprüfungen gemäß LHundG NRW abzunehmen. Termine für Sachkundeprüfungen werden je nach Bedarf angeboten. Die im multiple-choice-Verfahren auszufüllenden Prüfungsbögen werden im Anschluss an die Prüfung mit allen Teilnehmern direkt besprochen, um einen zusätzlichen Lerneffekt zu erzielen. |
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